Umschreibung zum Wohnmobil

Moderatoren: chris, ADMINS

Antworten
Nordlicht
Beiträge: 40
Registriert: 12 Dez 2022, 13:43
Wohnort: 79254 Oberried

Umschreibung zum Wohnmobil

Beitrag von Nordlicht »

Moin , ich hab vor kurzem mal beim Tüv nach den Kriterien gefragt , und der Tüv Mensch hat was von Zwangsentlüftung gesagt . Hat das schon jemand in der Praxis erfahren und wie habt ihr das Umgesetzt , reicht da ein Kiemenblech zur Wärmeabfuhr am Kühlschrank oder mu? man da noch ein Extraloch ins Fahrzeug schneiden ?
LG Torsten

karlsson815
Beiträge: 235
Registriert: 06 Okt 2020, 08:34

Re: Umschreibung zum Wohnmobil

Beitrag von karlsson815 »

Such dir einen anderen Prüfer.

Benutzeravatar
VWBusman
Beiträge: 520
Registriert: 06 Feb 2020, 08:11

Re: Umschreibung zum Wohnmobil

Beitrag von VWBusman »

Hallo Torsten,

Zwangsbelüftung vom Wohnraum?
Das war bei mit 2017 kein Thema. Ich habe mir aber zwei Entlüftungen in den Boden gesetzt damit ich beim Türe schließen einen Druckausgleich habe.
Mein Aufbau ist so dicht das ich, bei geschlossenen Fenstern, Schwierigkeiten hatte die Türe zu zudrücken und auch auf zuziehen.
Jetzt fällt sie gut zu und läßt sich ohne Kraft öffnen.

Gruß Christopher
Vario816 mit Holzkoffer und Selbstausbau - steht zum Verkauf

Benutzeravatar
Camper78
Beiträge: 43
Registriert: 04 Mai 2022, 08:42

Re: Umschreibung zum Wohnmobil

Beitrag von Camper78 »

Hallo Torsten,

das Thema Zwangsbelüftung ist schon nicht ganz unwichtig: Wir schlafen zu viert im ausgebauten Kastenwagen (lang+hoch). Wenn es draußen kalt ist, läuft die Heizung die ganze Nacht. Die Fenster haben wir währenddessen natürlich zu. Morgens haben wir aber trotzdem nicht den letzten Mief sondern völlig ordentliche, gemütlich warme Luft im Fahrzeug. Ich hab 5 Dachfenster (je 40x40) vier davon sind inkl. Zwangsbelüftung. Der Unterschied zu den Dachfenstern ohne Zwangsbelüftung ist, dass da einfach keine Dichtung drin ist. Zusätzlich hab ich zwei kleine Bodenauslässe, falls mal etwas Propangas auskommt. Dieses ist ja bekanntlich schwerer als Luft und könnte dadurch quasi nach unten "rausfließen". Außerdem hab ich durch den Kastenwagen (Wohnraum und Fahrerkabine ist ein Raum) ja auch noch die Lüftung im Armaturenbrett, die ich genau aus Gründen des dezenten Luftaustausches auch immer offen lasse und eben nicht extra auf "Umluft" stelle und dadurch schließen würde.

Ich betreibe aber außerdem auch eine Gasanlage und mein Kühlschrank ist ein Absorberkühlschrank. Dieser kann mit 12V (Achtung: sehr ineffizient, weil viel Strom für wenig Kühlleistung), mit 230 V und eben auch mit Gas kühlen (diese Variante ist sehr effizient - weshalb wir sie, wenn wir nicht gerade mal Landstrom haben, immer nutzen, auch während der Fahrt). Ein Absorberkühlschrank hat also hinten einen kleinen Gasbrenner, der natürlich Abgase erzeugt, diese müssen nach draußen - deswegen auch die zwei Lüftungsgitter (eins unten und eins oben am Kühlschrank - und das obere hat auch den "Auspuff" vom Gasbrenner mit integriert und ist auch Pflicht. Der Kühlschrank selbst muss auch "zugdicht" gegenüber dem Wohnraum eingebaut sein, damit eben keine Abgase vom Gasbrenner in den Wohnraum gelangen können. Der Gaskasten, indem die aktiv genutzte Gasflasche steht, muss auch gegenüber dem Wohnraum zugdicht ausgeführt sein und eine Öffnung nach unten haben, damit auch hier eventuell austretendes Gas nach unten abfließen kann. Dies alles ist Pflicht. Sonst gibt's keine erfolgreiche Gasprüfung. Der Gasprüfer (war bei mir ein anderer als der TÜV-Prüfer, der den ehemaligen LKW zum Wohnmobil umgeschrieben hat) wollte diese Öffnungen auch alle sehen.

Wenn du gar kein Gas mit an Bord hast, ist die Sache erheblich einfacher. Dann: Kompressorkühlschrank. Der macht keine Abgase und ist gut effizient mit Strom betreibbar, dafür aber unter Umständen nerviges Dauergeräusch wegen des Kompressors.

Mein TÜV-Prüfer war keine 5 Minuten im Fahrzeug und wollte von den gasunabhängigen Zwangsbelüftungen nix sehen. Aber wie ich oben schon geschrieben habe, sinnvoll find ich die trotzdem.

Beste Grüße
Markus

Hannes
Beiträge: 82
Registriert: 07 Jan 2022, 05:59

Re: Umschreibung zum Wohnmobil

Beitrag von Hannes »

Hallo,
ich hatte am 17.3.23 mit meinem Vario einen TÜV Termin zu genau diesen Themen.
Frage war: Ab wann wird mein LKW zum Wohnmobil?
Neben Stauraum, Bett, Tisch, Kocher, Fenster ist neu, ab März `23 eine Zwangsbelüftung im Koffer vorzuweisen. Die Zwangs Be-und Entlüftung eines etwaigen Gasschrankes reicht nicht. Zumal dieser eh dicht ist.
Die Belüftung ist nicht abhängig von der Art zu heizen/ zu kochen.
Der Prüfer meinte Fenster/ Dachluken mit Zwangsbelüftung seien ausreichend. Eine Kiemenöffnung wäre auch ok. Da bei mir noch Dachluken über der Dusche und Waschraum zu verbauen sind, würde ich diese Öffnungen zur Belüftung vorsehen. Der Prüfer meinte Ihm reicht das.
JEDOCH ist mein Eindruck, das es zum einen rechtliche Vorgaben gibt, jedoch die Prüfer diese Vorgabe nach eigenen Ermessen betrachten. Meine Empfehlung wäre daher mit einem Prüfer Kontakt zu halten, mit dem über Umsetzungen im Detail zu sprechen.
Viel Erfolg.
Hannes

Benutzeravatar
Brummer
Beiträge: 16
Registriert: 23 Nov 2022, 14:51

Re: Umschreibung zum Wohnmobil

Beitrag von Brummer »

Hallo Hannes,

bei meiner TÜV Abnahme im März 23 war es auch so. Trotz 4 Seizfenstern mussten 2 Zwangsentlüftungen rein. Dann müsste 1 Fenster dauerhaft verriegelt werden, da es sich etwa 2 Meter über der der Entlüftung unserer befindet😡. Außerdem musste ein Aufkleber ans Fenster am Herd, dass es bei Benutzung zu öffnen ist. - Neueste Mache ist wohl, dass der TÜV bei Solaranlagen nach einer ABE fragt. Dass war bei mir Gottseidank nicht der Fall. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?

VG Brummer

Antworten