Re: 8.5er / 9.5er Bereifung auf 4x2 Vario
Verfasst: 26 Aug 2022, 12:00
Moin...
nu schreibe ich doch auch mal was... so ziemlich genau dasselbe habe ich auch vor... AUCH Basis 4x2 818 Kasten mit 6.00x17.5
der gewillte Prüfer hat heutzutage leider das Problem, daß er mehr als 8% mehr Umfang nichtmehr ohne neues Abgasgutachten eintragen wird.
nun hast du nat. , wie irgendwo oben geschrieben wurde, eine gewisse Grauzone, weil nimmst du jetzt den kleinsten Reifen als Ausgangsbasis oder doch den Größten zugelassenen, denn dann wäre das ja kein Problem...
desweiteren brauchst du ne Freigabe des Reifenherstellers, daß der Reifen auf der Felge funktioniert.
da ist das nächste Problem versteckt: laut Reifenhandbuch Dunlop brauchst du bei 9.5x17.5 und Zwillingsbereifung einen HMA von mindestens 130.
HMA ist der Halbmittenabstand, das ist quasi deine Einpresstiefe plus die Dicke der Felge im Bereich der Verschraubung. Nur so ist genügend Abstand zwischen den Zwillingsreifen und es kommt zu keiner Berührung und zu keinem Reifenschaden.
die 6.00x17.5 haben aber nur eine HMA von ET116 plus Wandstärke, also ca122-124mm... da fehlt also was.
Kann man nat. versuchen, aber dafür finde ich die Reifen etwas teuer.
zu guter Letzt sucht man sich dann nen Prüfer der Bock hat und Eintragungen nach §21 machen darf, und der schaut dann ob alles in Ordnung ist, und dann trägt er dir das in der Regel ein...
Hab das mit nem T5 gemacht, die Prüfer sind da schon etwas entspannter als wenn du ne tiefergelegte Bastelbude fährst...
Wenn du wen gefunden hast der es einträgt sag bescheid;-)
lg vom Tom
nu schreibe ich doch auch mal was... so ziemlich genau dasselbe habe ich auch vor... AUCH Basis 4x2 818 Kasten mit 6.00x17.5
der gewillte Prüfer hat heutzutage leider das Problem, daß er mehr als 8% mehr Umfang nichtmehr ohne neues Abgasgutachten eintragen wird.
nun hast du nat. , wie irgendwo oben geschrieben wurde, eine gewisse Grauzone, weil nimmst du jetzt den kleinsten Reifen als Ausgangsbasis oder doch den Größten zugelassenen, denn dann wäre das ja kein Problem...
desweiteren brauchst du ne Freigabe des Reifenherstellers, daß der Reifen auf der Felge funktioniert.
da ist das nächste Problem versteckt: laut Reifenhandbuch Dunlop brauchst du bei 9.5x17.5 und Zwillingsbereifung einen HMA von mindestens 130.
HMA ist der Halbmittenabstand, das ist quasi deine Einpresstiefe plus die Dicke der Felge im Bereich der Verschraubung. Nur so ist genügend Abstand zwischen den Zwillingsreifen und es kommt zu keiner Berührung und zu keinem Reifenschaden.
die 6.00x17.5 haben aber nur eine HMA von ET116 plus Wandstärke, also ca122-124mm... da fehlt also was.
Kann man nat. versuchen, aber dafür finde ich die Reifen etwas teuer.
zu guter Letzt sucht man sich dann nen Prüfer der Bock hat und Eintragungen nach §21 machen darf, und der schaut dann ob alles in Ordnung ist, und dann trägt er dir das in der Regel ein...
Hab das mit nem T5 gemacht, die Prüfer sind da schon etwas entspannter als wenn du ne tiefergelegte Bastelbude fährst...
Wenn du wen gefunden hast der es einträgt sag bescheid;-)
lg vom Tom